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Autor telemedicus.info

Der Heise-Verlag gewinnt den Rechtsstreit um Link-Haftung gegen die Musikindustrie, die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zu De-Mail beschlossen, der BGH veröffentlicht die Entscheidung zum Schadensersatz-Streit über das Möllemann-Video. Das und mehr im Wochenrückblick.

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Autor Valie Djordjevic

Der Heise- Verlag will Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München einlegen, dass es dem Verlag untersagt, Links auf die Webseiten der Firma Slysoft zu setzen. Slysoft stellt die in Deutschland verbotene Kopiersoftware Any-DVD her. Der Verlag sieht sich durch das Linkverbot in seiner Pressefreiheit eingeschränkt.

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Autor Till Kreutzer

Ist redaktionelle Berichterstattung über Kopierschutzcracker Werbung für illegale Software? Ist das Setzen eines Links auf den Anbieter schon ein Eingriff in das Urheberrecht oder im Rahmen der freien Berichterstattung zulässig? Über diese wichtigen Fragen hatte das Landgericht München I Anfang April in einem Streit zwischen Unternehmen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag zu entscheiden.

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Autor Matthias Spielkamp

“Gebrauchsanleitungen”, hieß es am Freitagmorgen in einer Pressemitteilung der Deutschen Phonoverbände, “für illegale Kopierschutzknacker sind unzulässig”. Wer solch kriminelles Material verbreitet, ist der Mitteilung auch zu entnehmen: “Heise.de”, Deutschlands renommiertestes Portal für IT-Themen.