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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Autor Gastautor

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten „Recht auf Vergessenwerden“ achtet die Meinungs- und Äußerungs­freiheit zu gering, überfordert die Suchmaschinenbetreiber und birgt die Gefahr, Datenschutzbehörden zu verfassungsrechtlich bedenklichen Behörden zur Kommunikationsregulierung zu machen. Thorsten Feldmann, Ansgar Koreng und Carlo Piltz analysieren das Positionspapier des Verfassungsrichters Johannes Masing.

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Autor Matthias Spielkamp

Was sind die Folgen des „Rechts auf Vergessenwerden“, wie ist es zu bewerten? Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird heiß diskutiert. Auch Johannes Masing, Richter am Bundesverfassungsgericht, hat sich in die Diskussion gemischt und äußert deutliche Kritik. Das jedoch nicht öffentlich, sondern in einem Papier gegenüber Politikern und Datenschützern. iRights.info veröffentlicht zwei Einschätzungen zu Masings Kritik.

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Autor Joerg Heidrich

Die Diskussion um die Auswirkungen des „Google-Lösch-Urteils“ des EuGH hält an. Dem Suchmaschinenbetreiber wird darin eine Stellung als Richter über fremde Inhalte zugeschoben. Diese Aufgabe ähnelt auf den ersten Blick der, die auch Betreiber von Foren, Blogs oder Web-2.0-Angeboten bei fremden, potenziell rechtswidrigen Inhalten haben.

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Autor telemedicus.info

Seit Freitag gelten neue Regeln bei Verbraucherrechten, Schleswig-Holstein durfte einen Sonderweg bei Glücksspielen gehen, Google will auf auf gelöschte Links hinweisen. Außerdem im Wochenrückblick: Neue Cyber-Abwehrabteilung im Innenministerium, Pfand bei SIM-Karten, Propaganda in sozialen Netzwerken.

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Autor Henry Steinhau

Wer im Internet eine Webseite mit urheberrechtlich geschützten Inhalten lediglich betrachtet, verstößt damit nicht gegen das Urheberrecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung klar gestellt. Im Streit ging es darum, wann genau Kopien urheberrechtsfrei bleiben, weil sie nur flüchtig sind und technisch bedingt anfallen.

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Autor Jan Schallaböck

Es gibt auch Argumente für das Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Ein Löschungsanspruch bei Personensuchen ist prozessorientierter Datenschutz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in letzter Zeit zwei vielbeachtete Entscheidungen zum Thema Datenschutz gefällt.

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Autor Lorena Jaume-Palasí

In seinem Urteil zu Löschansprüchen bei Google spricht der Europäische Gerichtshof von einem Vorrang des Datenschutzes über die Meinungs- und Informationsfreiheit. Mit seinem Versuch, die digitale Öffentlichkeit wieder kleinzustutzen, beschädigt er die Öffentlichkeit selbst. Den EU-Institutionen wird häufig ein Öffentlichkeitsdefizit attestiert, ihre Vertreter haben dies mitunter selbst eingestanden.

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Autor telemedicus.info

Das Urteil des EuGH zu Löschansprüchen bei Google wird breit diskutiert, Apple und Motorola beenden ihren Patentstreit, die Plattform fragdenstaat.de gewinnt einen Streit mit dem Innenministerium. Außerdem im Wochenrückblick: BGH zu Unterlassungsansprüchen und Landesverfassungsgerichte zum Rundfunkbeitrag.

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Autor Matthias C. Kettemann

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten „Recht auf Vergessen“ wird kontrovers diskutiert. Begrüßenswert: Der Gerichtshof stärkt die Grundrechte von Datenschutz und Achtung der Privatsphäre, wobei er Raum für Abwägung lässt. Fragwürdig: Bei Ausnahmen bleibt er kryptisch und schemenhaft. Ob das Urteil einen Missbrauch von Löschansprüchen unterstützt, muss sich erst erweisen.

Veröffentlicht
Autor telemedicus.info

Der Europäische Gerichtshof kippt die Vorratsdaten-Richtlinie, Privatkopie-Abgaben dürfen nur legale Kopien berücksichtigen, mit „Heartbleed“ wird eine schwerwiegende Sicherheitslücke in Internet-Technologien bekannt. Außerdem im Wochenrückblick: Ein neues Autocomplete-Urteil, Europarat will mehr Verschlüsselung.