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Veröffentlicht in iRights.info
Autor David Pachali

Google hat angekündigt, einige Videomacher in Urheberrechts-Streitigkeiten vor Gericht zu unterstützen und die Kosten bei ausgewählten Verfahren zu übernehmen. Damit wolle das Unternehmen das Fair-use-Prinzip im US-Copyright auf seiner Plattform Youtube schützen.

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Autor David Pachali

Der amerikanische Zeichner Robert Sikoryak ist bekannt für Comic-Bearbeitungen literarischer Klassiker. Derzeit veröffentlicht er auf Tumblr eine „ungekürzte zeichnerische Adaptierung“ der iTunes-Nutzungsbedingungen, bei der jede Seite im Stil eines bekannten Comic- oder Graphic-Novel-Künstlers gehalten ist.

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Autor Henry Steinhau

Der Ökonom Balázs Bodó untersucht Filesharing-Netzwerke und sogenannte Schattenbibliotheken. Digitale Piraterie sieht er als den „großen, bösen, kommunistischen Wolf“, der Kulturindustrien und Politik zum Umdenken gezwungen hat. Von den Methoden und Regeln der Filesharing-Communities jedoch können Rechteinhaber und Urheber lernen, meint Bodó.

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Autor Henry Steinhau

In eigener Sache: Eine jetzt veröffentlichte Studie der Kanzlei iRights.Law legt dar, dass man gekaufte „digitale Güter“ derzeit nicht ohne Weiteres weiterverkaufen darf. Um herrschende rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, schlägt sie neue Regelungen vor.

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Autor Georg Fischer

Musiker, die ungefragt Samples verwendet haben, möchte der Musikverlag EMI Production Music mit einer selbst ausgerufenen „Amnestie“ als neue Lizenznehmer gewinnen. Das Experiment könnte für einen neuen Umgang mit Sampling stehen, aber auch schnell wieder vorbei sein. EMI Music Publishing hat dazu Anfang September eine Erklärung veröffentlicht, in der eine „Sample-Amnestie“ ankündigt wurde.

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Autor John Hendrik Weitzmann

Abmahnungen sind ein lukratives Geschäft geworden – leider auf Kosten von Verbrauchern. Wie verhält man sich am besten, wenn ein solcher Brief im Briefkasten liegt? Kaum ein rechtliches Vorgehen hat mittlerweile einen schlechteren Ruf als die berüchtigte Abmahnung. Dabei handelt es sich von der Grundidee her um eine sehr sinnvolle Sache.

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Autor Henry Steinhau

Nutzt man öffentlich Musik, zum Beispiel bei einer Veranstaltung, darf die GEMA Geld verlangen. Wer keine bösen Überraschungen riskieren will, sollte sich damit beschäftigen, ob er unter Vergütungspflichten fällt. Immer wieder sorgen Forderungen der GEMA für Aufmerksamkeit. Da soll ein Seniorentreff im norddeutschen Fahrdorf für das wöchentliche Volkslieder-Singen bezahlen oder Kindergärten, die Laternenumzüge veranstalten.

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Autor David Pachali

Vergangene Woche schrieb Jan Engelmann auf iRights.info über die Band „The Grateful Dead“, musikalisches Schaffen und freie Lizenzen. Der Artikel plädiert dafür, kreative Schöpfung stärker als gemeinschaftlichen Prozess zu begreifen.  Jetzt hat der Autor und Sprecher Fabian Neidhardt eine Hörfassung des Artikels erstellt. Er schreibt: Vielen Dank dafür!

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Autor Jan Engelmann

Die Psychedelic-Rock-Band The Grateful Dead ist ein musikalischer Sonderfall: Konzerte und ihre Aufnahmen waren wichtiger als Alben und zirkulierten erst durch die Fans, die Deadheads. Sie demonstrieren, wie Musik nicht allein in einsamer Schöpfung, sondern in gemeinschaftlichen Prozessen entsteht und lebendig wird, schreibt Jan Engelmann.