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Autor Till Kreutzer

Lädt man Daten anderer in die Cloud hoch, muss man deren Persönlichkeitsrechte beachten. Dazu gehört vor allem das Recht auf das eigene Bild. Will man Fotos oder Videos anderer Leute im Netz veröffentlichen, muss man immer fragen. Die Ausnahmen sind eng begrenzt. Neben dem Urheberrecht spielen Persönlichkeitsrechte in der Cloud eine erhebliche Rolle. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Persönlichkeitsrechte.

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Autor Till Kreutzer

Fotos werden heute fast ausschließlich digital gemacht. Dadurch bestehen viele Möglichkeiten, sie zu archivieren, in digitalen Fotoalben zu organisieren, zu bearbeiten und mit anderen zu teilen. Man kann sie im Netz bei Cloud-Speicherdiensten sichern oder seine lokale Fotosammlung über solche Dienste zu synchronisieren. Das hat den Vorteil, dass man sie sich auf allen Geräten, wie Computern, Handys oder Tablets anschauen kann.

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Autor Valie Djordjevic

Durch die Digitalisierung haben sich Fotografen viele Möglichkeiten eröffnet: Foto-Sharing-Plattformen, wo Amateur- und Profifotografen ihre Bilder vorzeigen können, genauso wie neue Möglichkeiten der Speicherung, die das Foto-Archiv von Zuhause in die Cloud verschieben. Digitale Bilder sind schnell und flexibel – man kann sofort sehen, was man fotografiert hat und ob das Bild gut geworden ist;

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Autor Till Kreutzer

Jeden Tag werden Millionen von Fotos gemacht, auf denen Personen zu sehen sind. Solange die Bilder nur im privaten Umfeld genutzt werden, ist das rechtlich kein Problem. Werden sie aber ins Netz gestellt, zum Beispiel über Cloud-Dienste wie Flickr oder Picasa sind die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Menschen zu beachten.

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Autor Alexander Wragge

Der Zwist zwischen dem Co­mic-Au­tor Matthew Inman (“The Oatmeal”) und dem Anwalt der Hosting-Plattform Funnyjunk hat schon jetzt viele Gewinner: Wohltätige Organisationen dürfen sich über zehntausende US-Dollar freuen. Nebenbei hat Inman eine neue Form der Realsatire erfunden: Das kommentierte Anwaltsschreiben.

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Autor Gastautor

Private Vervielfältigungen sind zwar zulässig, aber nicht kostenlos. Es wird für jede Privatkopie bezahlt, und zwar über die sogenannte Geräte- und Leermedienabga- be. Auf jeden CD- und DVD-Brenner, Scanner und Kassettenrekorder, jede leere Videokassette und jeden CD- und DVD-Rohling werden in Deutschland pauschale Abgaben erhoben, die im Kaufpreis enthalten sind.

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Autor Till Kreutzer

Im Internet findet man jede Menge Fanseiten, die über Film- und Popstars, Kultfilme oder Lieblingsbücher informieren – und die eigene Begeisterung mit anderen teilen möchten. Klar, dass das ohne Bilder der Idole oder Screenshots aus dem Lieblingsfilm etwas eintönig wäre. Aber wie steht es dabei mit dem Urheberrecht?

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Autor Matthias Spielkamp

Wenn in der Google-Bildersuche so genannte „Thumbnails“, das sind verkleinerte Versionen von Fotos, angezeigt werden, kann das ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein. Das hat ein US-Richter entschieden und damit teilweise dem Erotik-Angebot „Perfect 10“ Recht gegeben, das Google verklagt hatte.

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Autor Gastautor

Viele Nutzer glauben, dass Stadtpläne oder Straßenkarten öffentliches Gut sind – weshalb sie die Karten ohne Lizenz gratis verwenden und kopieren dürfen. Das stimmt in den meisten Fällen nicht. Trotzdem muss nicht jeder für eine Lizenz tief in die Tasche greifen, der einen Anfahrtsplan auf seiner Website verwenden will. Das Restaurant ist eröffnet und die Website online – was fehlt ist eine Anfahrtsskizze.

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Autor Philipp Otto

Eigene Gedanken, Texte, Filme, Grafiken und Fotos zu veröffentlichen, ist das kollektive Hobby des 21. Jahrhunderts. Vor der Digitalisierung war es nur wenigen möglich, Inhalte zu veröffentlichen, heute kann sie jeder in kürzester Zeit ins Web stellen. Dabei sollten jedoch etliche rechtliche Dinge beachtet werden, sonst drohen Abmahnungen. Die kosten nicht nur Zeit, sondern unter Umständen auch viel Geld.