Rogue Scholar Beiträge

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Autor Gastautor

Google verletzt nicht die Rechte von Autoren und Verlagen, indem es deren Bücher einscannt und auszugsweise zugänglich macht. Das hat am Donnerstag ein New Yorker Gericht unter Berufung auf die amerikanische Fair-use-Doktrin entschieden. Ein Erfolg für die Informationsfreiheit, der jedoch die Durchsetzbarkeit von Urheberrechten bei neuen Verwertungsmodellen in Frage stellt.  Viele Internetnutzer kennen und lieben Google Books.

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Autor Redaktion iRights.info

Die Sendung „Politikum” im WDR5 hat sich mit der jüngsten Entscheidung im Streit um Googles Buchsuche beschäftigt. Christine Watty kommentiert und hat in ihrem Beitrag auch Till Kreutzer von iRights.info um Einschätzung befragt. Hier kann man die Sendung (MP3) nachhören: Your browser does not support the audio element. The post WDR5-„Politikum” zur Entscheidung im Google-Books-Streit appeared first on iRights.info.

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Autor Matthias Spielkamp

Ein US-Richter hat die Google-Buchsuche für rechtens erklärt, weil sie seiner Ansicht nach von der Fair-use-Regelung des US-Copyrights gedeckt ist. Die Entscheidung ist nicht endgültig, aber ein Meilenstein. Der deutsche Kulturrat tobt bereits, und es ist davon auszugehen, dass sich bald andere, etwa der Börsenverein, die VG Wort und Roland Reuß, anschließen werden.

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Autor Gerhard Pfennig

Im Rechtsstreit darüber, ob die Verwertungsgesellschaft VG Wort einen pauschalen Anteil für Verleger von seinen Tantiemen abziehen darf, hat der Kläger Martin Vogel auch in zweiter Instanz gewonnen. Das rührt an den Fundamenten der VG Wort. Im Gastbeitrag verteidigt Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, die gemeinsame Rechtewahrnehmung. 1. Das Urteil des Oberlandesgerichts München ist nicht rechtskräftig.

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Autor Alexander Wragge

Der Rechtsstreit mit dem Urheberrechtler Martin Vogel stellt die Konstruktion der VG Wort in Frage. Mögliche Rückzahlungen an die Autoren bleiben ungewiss. Sicher ist: Der Streit wird sich noch Jahre hinziehen. Am Ende könnte auch ein neues Leistungsschutzrecht für Buchverlage stehen. Bereits in zweiter Instanz haben Gerichte entschieden: Die Verteilungspraxis der VG Wort ist rechtswidrig.

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Autor telemedicus.info

Die VG Wort verliert vor dem Berufungsgericht im Streit um Ausschüttungen, der Innenausschuss im EU-Parlament einigt sich auf einen Kompromisstext zur Datenschutzverordnung, Kritik an Filterprogrammen für Jugendliche. Außerdem im Wochenrückblick: Rechtsprechung zur Haftungsprivilegierung, öffentlich-rechtlicher Rundfunk.

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Autor Henry Steinhau

Die VG Wort darf nicht allen Urhebern einen pauschalen Verlegeranteil von ihren Tantiemen abziehen. Mit diesem Urteil gab das Oberlandesgericht München heute dem Urheberrechtsexperten und Autor Martin Vogel in zweiter Instanz Recht. Das Gericht entschied: der Verlegeranteil wäre nur dann berechtigt, wenn die Urheber den Verlagen die entsprechenden Ansprüche zuvor abgetreten haben. Das war bei Vogel nicht der Fall.

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Autor Henry Steinhau

Heute geht Sobooks an den Start: ein neues Online-Portal für elektronische Bücher. Es will gleichzeitig Vertriebs- und Leseplattform sein, „Social Reading“ ist direkt in die Bücher integriert. Hinter Sobooks stehen die Internet-Berater und Blogger Sascha Lobo und Christoph Kappes. Kurz vor der Premiere sprachen wir mit Christoph Kappes.