Rogue Scholar Beiträge

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Veröffentlicht in iRights.info
Autor Philipp Otto

[ Update: Via Twitter und in den Kommentaren zum Beitrag wurde der Wunsch geäußert, dass ich neben der Dokumentation des Auftritts nicht nur per se kritisieren, sondern auch sagen solle, woran ich die Kritik festmache. Dem komme ich nun gerne nach. Die Anmerkungen finden sich zur besseren Übersichtlichkeit in kursiver Schrift jeweils unter den Zitaten von Dieter Nuhr;

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Autor telemedicus.info

Der Europäische Gerichtshof entscheidet gegen Copyright-Filter bei sozialen Netzwerken, ACTA polarisiert weiter, Premium-Nutzern von kino.to drohen möglicherweise Strafverfahren. EuGH: Soziale Netzwerke müssen keine Copyright-Filter installieren Social-Network-Betreiber müssen keine umfassenden Filter einrichten, um eventuellen Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer zuvor zu kommen.

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Autor Alexander Wragge

Maximal 100 Euro soll eine erste Abmahngebühr den privaten Web-Nutzer bei Urheberrechtsverstößen im Internet kosten, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). “Im Urheberrecht müssen Verbraucher besser vor Abmahn-Abzocke geschützt werden”, begründete  der VZBV am Dienstag seine Initiative. Bei Verstößen dürfe die erste Abmahnung den privaten Verbraucher maximal 100 Euro kosten.

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Autor Redaktion iRights.info

Auf Einladung der Berliner Initiative gegen das ACTA-Abkommen hielt iRights.info-Mitgründer Matthias Spielkamp bei der Berliner Anti-ACTA-Demonstration eine der Eröffnungsreden. Wir dokumentieren: ACTA sieht keine Netzsperren vor. ACTA schreibt nicht vor, dass Internet-Serviceprovider den Datenverkehr überwachen. ACTA allein würde keine Internetzensur mit sich bringen.

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Autor telemedicus.info

ACTA bekommt Gegenwind, der Heise-Verlag bleibt Sieger im Streit um Links, die GVU stellt sich gegen Anreizsysteme bei Filehostern. Das und mehr im Wochenrückblick. ACTA-Abkommen stößt zunehmend auf Widerstand Die weitere Ratifizierung des umstrittenen ACTA-Abkommens stößt zunehmend auf Widerstand. Die polnische Regierung hat vergangene Woche eine weitere Umsetzung ausgesetzt.

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Autor Matthias Spielkamp

Tauschbörsen sind der Untergang der Unterhaltungsindustrie und damit der Kultur, sagen die einen. Tauschbörsen befreien die Künstler davon, durch Zwischenhändler – Musik- und Filmindustrie, Verlage – ausgebeutet zu werden, sagen die anderen. Wahrscheinlich liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen. Nirgendwo sonst kristallisiert sich der Streit ums Urheberrecht so wie an der Frage, ob Tauschbörsen verboten oder erlaubt sein sollten.

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Autor Matthias Spielkamp

In der Zeitung mit den großen Buchstaben faselt mal wieder ein Ahnungsloser von einer Abmahnwelle, die angeblich auf deutsche Nutzer zurollt, weil die US-Behörden Megaupload hochgehen ließen: Da das völliger Unsinn ist, gibt’s hier auch keinen Belohnungslink. Wer den Quatsch wirklich lesen will, kann ja gugeln.

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Autor telemedicus.info

EU-Vertreter unterzeichnen das ACTA-Abkommen, Filehoster werden vorsichtig, ein englisches Urteil schützt die Motiv-Idee eines Fotos. Das und mehr im Wochenrückblick. ACTA von EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet Ein weiterer Schritt in Richtung ACTA: Vertreter von 22 EU-Staaten haben diese Woche das umstrittene „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) unterzeichnet.

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Autor telemedicus.info

Megaupload wird geschlossen und die Mitarbeiter verhaftet, das SOPA-Gesetz liegt vorerst auf Eis, der Streamingdienst Grooveshark schließt seinen deutschen Dienst. Das und mehr im Wochenrückblick. Megaupload geschlossen, Kimble festgenommen Am späten Donnerstag-Abend verbreitete sich die Nachricht wie ein Lauffeuer: Die Filehoster Megaupload und Megavideo wurden vom Netz genommen.

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Autor Matthias Spielkamp

Das US-Justizministerium hat Anklage gegen sieben Personen erhoben, die den Online-Dienst Megaupload betreiben, darunter vier Deutsche. Die Website wurde abgeschaltet. Das Ministerium und die US-Bundespolizei FBI werfen den Betreibern vor, eine internationale kriminelle Vereinigung mit dem Ziel zu betreiben, in großem Ausmaß Urheberrechte zu verletzen. Die Einnahmen hätten mehr als 175 Millionen US-Dollar betragen.