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Autor Matthias Spielkamp

Paragraf 1 des Urheberrechtsgesetzes lautet: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Das klingt schlicht genug. Aber was genau bedeutet dieser Satz für Autoren? Welche Texte genießen Schutz – und was folgt daraus für ihre Verfasser? „Werke der Literatur“ sind durch das Urheberrecht geschützt.

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Autor David Pachali

Wer hat’s geschrieben? Mit der Antwort auf diese Frage beschäftigt sich die Wissenschaft der Stilometrie schon seit dem 19. Jahrhundert und untersucht anonyme oder pseudonyme Texte mit statistischen Methoden auf ihre Urheber. Noch jüngeren Datums – und sozusagen die Konterwissenschaft dazu – ist die „Adversarial Stylometry”, die die Umgehungsmöglichkeiten solcher Verfahren untersucht.

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Autor Ilja Braun

Die Politik muss dringend eine gesetzliche Regelung für vergriffene Werke schaffen, fordern die Verleger. Dabei gibt es die schon. Das kulturelle Erbe digital verfügbar zu machen, ist für die europäischen Gedächtnisorganisationen, für Museen, Archive und Bibliotheken, eine große Herausforderung. Es fehlt nicht nur an Geld für die Digitalisierung, sondern die Institutionen geraten auch systematisch in Konflikt mit dem Urheberrecht.

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Autor Ilja Braun

Die Verwertungsgesellschaft Wort versucht zum dritten Mal, Geld für Texte im Internet auszuschütten. Freiberufliche Autoren werden dabei unter Umständen doppelt übergangen – zugunsten der Verlage. Die VG Wort hat es in der Hand, das zu ändern. Doch sie tut es nicht. Bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) können Autoren und Journalisten eine Vergütung für Texte erhalten, die im Internet veröffentlicht werden.

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Autor telemedicus.info

Das Landgericht Hamburg kassiert Buyout-Verträge von Gruner+Jahr Wirtschaftsmedien, eine Durchsuchung der „Akte”-Redaktion war rechtswidrig, Kieler Politiker kritisieren das ULD im Likebutton-Streit. Das und mehr im Wochenrückblick.

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Autor Ilja Braun

Eine neue Verwertungsgesellschaft der Presseverleger könnte zukünftig in Konkurrenz zur VG Wort treten. Ob die Urheber davon profitieren würden, ist unsicher. Die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Verleger könnte auf eine „Verleger-GEMA für Online-Texte” hinauslaufen. Darauf wies im Juni dieses Jahres erstmals der Medienjournalist Robin Meyer-Lucht hin.

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Autor Till Kreutzer

Die Auseinandersetzungen zwischen klassischen und Online-Medien geht in eine weitere Runde: Am Donnerstag den 15. Juli 2010 verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) über zwei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Online-Magazin Perlentaucher auf der einen und der Frankfurter Allgemeinen sowie der Süddeutschen Zeitung auf der anderen Seite. Es geht um viel.

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Autor Ilja Braun

Die Zeitungen befinden sich in einer strukturellen Krise. Das Internet mit seinen Nachrichtenplattformen, sozialen Netzwerken und Blogs ist zu einer schier übermächtigen Konkurrenz geworden. Anstatt mit neuen publizistischen Formaten und Investitionen in die Qualität zu reagieren, fordern deutsche Verlage nun ein eigenes Leistungsschutzrecht. Um die Leistungen der Journalisten geht es dabei jedoch nicht.

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Autor Gastautor

In einem Positionspapier hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vergangene Woche Stellung zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse genommen. Sie nimmt dabei eine äußerst kritische Haltung gegenüber dem Leistungsschutzrecht ein, welches journalistische Inhalte ergänzend zu ihrem urheberrechtlichen Schutz vor Kopien durch Dritte schützen soll.

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Autor Eva Ricarda Lautsch

Aaron Swartz wurde am 19. Juli verhaftet, weil er zu viele Bücher aus einer Bibliothek ausgeliehen hat. Nicht direkt, aber so lautet der in dieser Angelegenheit wohl am häufigsten zitierte Vergleich, den David Segalin, ein Kollege von Demand Progress zog.