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Veröffentlicht in iRights.info
Autor Alexander Wragge

Nach einer Anonymous-Attacke auf die Internetseiten der GEMA durchsuchte das Bundekriminalamt die Wohnungen von 106 Verdächtigen. Der Strafanwalt Udo Vetter hält das Vorgehen der Behörden für martialisch, überzogen, und offenbar politisch motiviert. Der auf Fragen des Internetrechts spezialisierte Rechtsanwalt Udo Vetter hat die Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Teilnehmern von Anonymous-Aktionen kritisiert.

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Autor telemedicus.info

Der Referentenentwurf zum Leistungschutzrecht ist da, es gibt Hausdurchsuchungen nach den DDoS-Angriffen auf die GEMA-Website, die CDU/CSU legt ein Diskussionspapier zum Urheberrecht vor. Außerdem im Wochenrückblick: kino.to-Urteil, Transparenzgesetz, Statuscode-Vorschlag, Diabolo III und SchülerVZ.

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Autor Valie Djordjevic

Massenabmahnungen und Klagewellen – das werden voraussichtlich zwei der Folgen des neuen „Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ sein, sollte es Gesetzeskraft erlangen. Nachdem iRights.info den ersten Referentenentwurf veröffentlicht hat, analysiert iRights.info-Redakteur Till Kreutzer nun die rechtspolitischen Auswirkungen.

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Autor Alexander Wragge

Der lang erwartete Referentenentwurf zur Einführung eines sogenannten “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” ist nun durchgesickert. iRights.info veröffentlicht den Entwurf hier nun aufgrund des hohen öffentlichen Interesses. Die Bundesregierung hat angekündigt, einen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger noch vor der Sommerpause vorzulegen.

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Autor Alexander Wragge

Der Zwist zwischen dem Co­mic-Au­tor Matthew Inman (“The Oatmeal”) und dem Anwalt der Hosting-Plattform Funnyjunk hat schon jetzt viele Gewinner: Wohltätige Organisationen dürfen sich über zehntausende US-Dollar freuen. Nebenbei hat Inman eine neue Form der Realsatire erfunden: Das kommentierte Anwaltsschreiben.

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Autor Alexander Wragge

Die US-Justiz reagiert zunehmend genervt auf die Patentkriege rund um Smartphones und Tablets. Der US-Bundesrichter Richard Posner hat den Prozess im Fall Apple vs. Motorola einfach platzen lassen. Das US-Patentsystem sei funktionsgestört, meint er. Eigentlich sollten am Montag Apple und Google ihre Patentstreitigkeiten vor Gericht austragen.

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Autor telemedicus.info

Auf einen neuen Richtlinien-Entwurf für verwaiste Werke haben sich Europäisches Parlament und Rat verständigt, der BGH entscheidet gegen die Verwendung von Zeitungstexten in einem Kunstbuch und zu Indizien für Abmahnmissbrauch. Außerdem im Wochenrückblick: Neues zu irischen Vorratsdaten vorm EuGH, Google-Diensten und Datenschutz, Facebook und der Schufa.

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Autor Alexander Wragge

Ein französisches Gericht hat entschieden: Die Videoplattform Youtube muss Inhalte nicht vorab filtern, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. In Deutschland ringt Youtube noch mit Prüfpflichten für Uploads. Die Richter wiesen eine Klage des französischen Fernsehsenders TF1 gegen die Youtube-Muttergesellschaft Google zurück, berichtete am Dienstag die Nachrichtenagentur Reuters.

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Autor Alexander Wragge

Nach der GEMA hat auch Youtube gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung eingelegt. Die Hamburger Richter hatten am 20. April entschieden, dass Youtube bei Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer haftet. “Das erstinstanzliche Urteil war bereits ein großer Erfolg für das Anliegen der Urheber, die die GEMA vertritt, reicht aber noch nicht weit genug”, begründete die Verwertungsgesellschaft den Gang in die nächste Instanz.

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Autor telemedicus.info

Im Urheberrechtsstreit konstatiert SPD-Netzpolitiker Klingbeil „Versäumnisse“ der Politik, die Button-Lösung gegen Kostenfallen im Netz gilt ab August, das Fraunhofer-Institut konstatiert Sicherheitsmängel bei Clouddiensten. Außerdem im Wochenrückblick: Neues zur Umsatzsteuerpflicht bei Ebay, Gewerblichkeit bei Softwareentwicklern, Jugenschutz bei Games und Facebooks Börsengang.