Messages de Rogue Scholar

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Publié in iRights.info
Auteur David Pachali

In der unendlich verwickelten Geschichte der Redtube-Abmahnungen gibt es heute eine weitere Wendung: Wie das Landgericht Köln mitteilt (PDF), hat es den Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Herausgabe ihrer Nutzerdaten vom Internetprovider in vier Fällen stattgegeben. Die Nutzerdaten zu den IP-Adressen hätten also nicht herausgegeben werden dürfen.

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Auteur telemedicus.info

Eltern haften grundsätzlich nicht für Filesharing volljähriger Kinder, das Justizministerium sieht Streaming-Konsum nicht als Urheberrechtsverletzung, der BGH bejaht Haftung für fremde, aber selbst online gestellte Inhalte. Außerdem im Wochenrückblick: Urteil gegen Boykott-Aufruf der Musikindustrie, Einspruch per Mail, Gameforge-Urteil und Überwachungsstaat.

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Auteur Philipp Otto

Immer mehr ältere Menschen nutzen das Internet. Die wenigsten Grundregeln sind für diese Bevölkerungsgruppe selbstverständlich, wenn es um Social Media, Urheberrecht oder Einkaufen im Netz geht. iRights.info hat im Auftrag des SPD-Parteivorstandes eine neue Broschüre entwickelt, die diese Themen leicht verständlich aufgreift.

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Auteur Henry Steinhau

Aus Sicht der Bundesregierung stellt das reine Betrachten eines Videostreams keine Urheberrechtsverletzung dar. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zur Redtube-Abmahnwelle hervor.

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Auteur telemedicus.info

Justizminister Maas will mit der Vorratsdatenspeicherung bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes warten, die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt nach einer Anzeige gegen die Kanzlei Urmann + Collegen, ein Anschlussinhaber haftet nach einem Urteil nicht grundsätzlich für Filesharing Dritter.

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Auteur Henry Steinhau

Die Abmahnwelle im Fall Redtube wirft weiterhin Fragen darüber auf, ob das Anschauen von Video-Streams rechtens ist oder nicht. Malte Stieper, Professor für Recht des geistigen Eigentums, sieht EU-Kommission und europäischen Gerichtshof in der Pflicht, Klarheit zu schaffen, wenn es um „vorübergehende Vervielfältigung“ geht. Gleichwohl gebe der Fall weder Anlass zu Abmahn-Panik noch zu pauschalem Argwohn gegens Urheberrecht.

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Auteur Henry Steinhau

Die Redtube-Abmahnungen wirbeln Staub auf; Nutzer sind verunsichert. Medienrechtsprofessor Gerald Spindler erklärt, weshalb Streams im Netz anschauen normalerweise keine Urheberrechtsverletzung ist und was gegen Abmahnanwälte getan werden sollte. iRights.info: Der Fall um die Abmahnwelle gegen Redtube-Nutzer zeigt: die Auseinandersetzungen um etwaige Urhberrechtsverletzungen scheinen immer diffiziler zu werden.

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Auteur Matthias Spielkamp

Clipfish, MyVideo, tape.tv und andere Online-Videoplattformen haben nun einen Vertrag mit der GEMA. Die Nutzer von Youtube schauen weiterhin in die Röhre, sprich: auf Fehlermeldungen. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat mit der GEMA – rückwirkend zum 1. Januar 2013 – einen Gesamtvertrag geschlossen. Davon betroffen sind die Video-Streaming-Töchter privater Fernsehsender.