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Veröffentlicht in iRights.info
Autor Alexander Wragge

Ein französisches Gericht hat entschieden: Die Videoplattform Youtube muss Inhalte nicht vorab filtern, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. In Deutschland ringt Youtube noch mit Prüfpflichten für Uploads. Die Richter wiesen eine Klage des französischen Fernsehsenders TF1 gegen die Youtube-Muttergesellschaft Google zurück, berichtete am Dienstag die Nachrichtenagentur Reuters.

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Autor Alexander Wragge

Nach der GEMA hat auch Youtube gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung eingelegt. Die Hamburger Richter hatten am 20. April entschieden, dass Youtube bei Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer haftet. “Das erstinstanzliche Urteil war bereits ein großer Erfolg für das Anliegen der Urheber, die die GEMA vertritt, reicht aber noch nicht weit genug”, begründete die Verwertungsgesellschaft den Gang in die nächste Instanz.

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Autor Alexander Wragge

Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Youtube muss mehr tun, um Urheberrechtsverstöße zu unterbinden. Das Portal Youtube ist für die Videos auf seiner Seite mitverantwortlich und fällt bei Urheberrechtsverletzungen unter die sogenannte Störer-Haftung. Das entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft GEMA im Fall von zwölf GEMA-geschützten Musiktiteln.

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Autor Philipp Otto

iRights.info-Redakteur Alexander Wragge ist heute zu Gast in der Trackback-Show bei Radio Fritz des RBB. Die Sendung läuft von 18-20 Uhr. Im Livestream auch online verfügbar. Wragge geht auf den aktuellen Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und YouTube ein.

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Autor John Hendrik Weitzmann

Im Nachgang zum Start des neuesten Pilotprojekts zum Einsatz von CC-Lizenzen durch Mitglieder von Musik-Verwertungsgesellschaften hat die Redaktion von telemedicus.info die GEMA um eine Stellungnahme gebeten. Darin erfährt man einiges über angeblich eherne Vertragswerke, unwillige Mitglieder und Rosinen. Die Analysen von telemedicus und iRights untersuchen den GEMA-Text eingehend.

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Autor David Pachali

Wollte man sich für Diskussionen über die GEMA ein Buzzword-Bingo zusammenstellen, dann wäre es wohl mit „Weihnachtslieder in Kindergärten”, „analoger Dinosaurier“, „In deinem Land nicht verfügbar” usw. schnell gefüllt. Wobei immer wieder gern „Fakten mit Halbwahrheiten oder gar Unwissen vermischt” werden, wie Jan Stern gerade aus Anlass der letzten Diskussionen über die sogenannte GEMA-Vermutung ganz richtig geschrieben hat.

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Autor telemedicus.info

Die Internet-Enquete streitet um ihren Zwischen­bericht, Content­ver­bände fordern Vorratsdaten gegen Urheberrechtsverletzungen, gegen das Projekt Wiki-Watch gibt es Manipulationsvorwürfe. Das und mehr im Wochenrückblick.

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Autor Gastautor

Das deutsche Urheberrecht steht abermals vor einer großen Reform, dem Dritten Korb. Nahezu alle Beobachter, Verbände, die Politik, Kreativschaffende, die Wissenschaft und die Industrie sind sich einig, dass viel Handlungsbedarf besteht. Je nach Interessenslage wird er jedoch an unterschiedlichen Stellen gesehen. iRights.info hat nun eine Vielzahl von Experten gefragt, wo sie die größten Probleme im Urheberrecht sehen.

Veröffentlicht in iRights.info
Autor telemedicus.info

Im Wochenrückblick diesmal: Der Bundesgerichtshof veröffentlicht die „Power Ball“-Entscheidung, das Landgericht Hamburg entscheidet gegen Kik und für den NDR,  das Landgericht München weist Save-TV an, RTL-Sendungen zu sperren, die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Verlage geht weiter und die Verhandlung im Rechtsstreit GEMA vs. YouTube findet statt.