Messages de Rogue Scholar

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Auteur Matthias Spielkamp

Was ist der aktuelle Stand im so genannten „Fall Redtube“, den man wohl besser den Fall „Urmann, The Archive AG und itGuards“ nennen sollte? Das habe ich heute in meinem montäglichen Mediengespräch mit den Kollegen von Deutschlandradio Wissen besprochen, das leider wegen einer Programmreform des Senders nach rund knapp eineinhalb Jahren mein letztes dieser Art war.

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Auteur telemedicus.info

Nach dem Justizminister will nun auch die Bundesregierung mit Vorratsdaten vorerst warten, ein jetzt veröffentlichtes Gutachten zu den Redtube-Abmahnungen bringt keine Erkenntnisse, US-Präsident Obama hat Änderungen in Details zu den US-Geheimdiensten angekündigt. Außerdem im Wochenrückblick: Stiftung Warentest, Kiss-and-Tell-Journalismus, Pay-TV-Verträge.

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Auteur telemedicus.info

Eltern haften grundsätzlich nicht für Filesharing volljähriger Kinder, das Justizministerium sieht Streaming-Konsum nicht als Urheberrechtsverletzung, der BGH bejaht Haftung für fremde, aber selbst online gestellte Inhalte. Außerdem im Wochenrückblick: Urteil gegen Boykott-Aufruf der Musikindustrie, Einspruch per Mail, Gameforge-Urteil und Überwachungsstaat.

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Auteur Philipp Otto

Immer mehr ältere Menschen nutzen das Internet. Die wenigsten Grundregeln sind für diese Bevölkerungsgruppe selbstverständlich, wenn es um Social Media, Urheberrecht oder Einkaufen im Netz geht. iRights.info hat im Auftrag des SPD-Parteivorstandes eine neue Broschüre entwickelt, die diese Themen leicht verständlich aufgreift.

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Auteur David Pachali

Ohne Anhaltspunkte, dass ein Internetanschluss für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird, haftet ein Anschlussinhaber nicht für das Handeln von volljährigen Familienangehörigen. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden und ein anders lautendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben.

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Auteur Henry Steinhau

Aus Sicht der Bundesregierung stellt das reine Betrachten eines Videostreams keine Urheberrechtsverletzung dar. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zur Redtube-Abmahnwelle hervor.

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Auteur telemedicus.info

Justizminister Maas will mit der Vorratsdatenspeicherung bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes warten, die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt nach einer Anzeige gegen die Kanzlei Urmann + Collegen, ein Anschlussinhaber haftet nach einem Urteil nicht grundsätzlich für Filesharing Dritter.

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Auteur telemedicus.info

Redtube erwirkt eine einstweilige Verfügung im Streit um Porno-Streaming-Abmahnungen, das Oberlandesgericht Nürnberg sieht Massenabmahnungen zur Impressumspflicht als unzulässig, die Tagesschau-App ist nach dem Urteil in der Berufungsinstanz erlaubt. Außerdem im Wochenrückblick: NSA-Überwachung, Internet-Ausschuss, Onlinehändler und Rundfunkbeitrag.

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Auteur Henry Steinhau

Die Abmahnwelle im Fall Redtube wirft weiterhin Fragen darüber auf, ob das Anschauen von Video-Streams rechtens ist oder nicht. Malte Stieper, Professor für Recht des geistigen Eigentums, sieht EU-Kommission und europäischen Gerichtshof in der Pflicht, Klarheit zu schaffen, wenn es um „vorübergehende Vervielfältigung“ geht. Gleichwohl gebe der Fall weder Anlass zu Abmahn-Panik noch zu pauschalem Argwohn gegens Urheberrecht.

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Auteur Henry Steinhau

Die Redtube-Abmahnungen wirbeln Staub auf; Nutzer sind verunsichert. Medienrechtsprofessor Gerald Spindler erklärt, weshalb Streams im Netz anschauen normalerweise keine Urheberrechtsverletzung ist und was gegen Abmahnanwälte getan werden sollte. iRights.info: Der Fall um die Abmahnwelle gegen Redtube-Nutzer zeigt: die Auseinandersetzungen um etwaige Urhberrechtsverletzungen scheinen immer diffiziler zu werden.